Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Trekkingveranstaltungen von Beate Birkenhain_ Alpakas-Am-Auenwald.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen Beate Birkenhain, Seestr. 5, 54340 Riol und Personen oder Einrichtungen, die Leistungen von Beate Birkenhain in Anspruch nehmen, soweit sich nicht aus schriftlichen Abmachungen etwas anderes ergibt.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Sofern für die Teilnahme an Veranstaltungen von Beate Birkenhain besondere Voraussetzungen bestehen, gehen diese aus den detaillierten Veranstaltungsankündigungen hervor. Grundsätzlich ist eine normale Fitness und Mobilität Voraussetzung. Die Erfüllung dieser Bedingungen sind Sache der Teilnehmerin/des Teilnehmers; ihre Nichterfüllung kann die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses durch Beate Birkenhain ohne Kostenerstattung nach sich ziehen.
3. Teilnahmevertrag und weitere Bestandteile des Vertrags
Der Teilnahmevertrag kommt zustande, indem eine verbindliche Email von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer vorliegt und von Beate Birkenhain schriftlich bestätigt (ebenfalls per Email) wird, oder von beiden Vertragsparteien ein Teilnahmevertrag mit Unterschrift abgeschlossen wird oder mittelbar über die Bezahlung von Gebühren bzw. Kosten, wenn eine gesonderte Bestätigung und/oder Vertragsschließung nicht vorgesehen ist. Die Teilnahmeberechtigung wird in jedem Fall erst durch die Zahlung der Teilnahmegebühren erworben. Die von Beate Birkenhain angebotenen Leistungen sind aus den Vertragsanlagen ersichtlich. Derartige Leistungszusagen sind vorbehaltlich Ziff. 3. dieser AGB verbindlich, sofern sie den vertragsbegründenden Unterlagen als Anlagen zu Anmeldeunterlagen oder Teilnahmebestätigungen oder zu Teilnahmeverträgen oder zu Gebühren- und Kostenrechnungen beigefügt sind.
4. Modifizierung von Leistungen
Nach Ziff. 2 dieser AGB vereinbarte Leistungen dürfen durch Beate Birkenhain nur modifiziert werden, sofern das Veranstaltungsziel dadurch nicht beeinträchtigt und das Verhältnis von Preis und Gegenleistung insgesamt nicht zu Ungunsten der Teilnehmerin/des Teilnehmers verändert wird. Durch Beate Birkenhain zu vertretende Leistungsminderungen sind von Beate Birkenhain anteilig zu den Gebühren und Kosten zu erstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers bestehen nicht.
5. Mindestteilnehmerzahl, Absage und Ausfall von Veranstaltungen
Wird die Mindestteilnehmerzahl eines Veranstaltungsangebots nicht erreicht ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, die Differenzsumme zu tragen. Sieht sich die Veranstalterin aus diesen oder anderen triftigen Gründen gezwungen, Veranstaltungen nicht durchzuführen, kann Beate Birkenhain den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich schriftlich kündigen. Bereits entrichtete Entgelte für noch nicht in Anspruch genommene Angebote werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Zahlung der Teilnahmegebühr
Die Höhe der Teilnahmegebühr und die Zahlungsmodalitäten werden im Teilnahmevertrag geregelt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen fällig, die sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bemessen. Ein durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer zu verantwortendes Versäumnis von Veranstaltungen befreit nicht von der Zahlungspflicht.
7. Rücktritt, Kündigung und Einsetzung Dritter
Vom Vertrag kann von beiden Vertragsparteien bis zu 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ohne weitere Folgen zurückgetreten werden. Im Falle des Rücktritts ist die Veranstalterin verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt gezahlte Entgelte an die Teilnehmerin/den Teilnehmer zurückzuzahlen. Nach diesem Zeitpunkt werden der Teilnehmerin/dem Teilnehmer folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: 29. – 20. Tag 25 % 19. – 15. Tag 35% 14. – 06. Tag 50% 05. Tag – 01 Tag 75%, am Veranstaltungstag 100% der im Vertrag vereinbarten Gebühren und Kosten. Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin: Die Veranstalterin kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Teilnehmende/der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung der Veranstalterin, nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Veranstalterin, so behält sie den Anspruch auf den Veranstaltungspreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträger*innen gutgebrachten Beiträge. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts durch die Veranstalterin besteht nicht. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (an Windstärke 7, Hochwasser, Schnee, Eis) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Teilnehmer*in als auch Veranstalterin den Vertrag kündigen. Die Veranstaltung wird ansonsten bei jeder Witterung durchgeführt. Die Teilnehmer*in hat dafür Sorge zu tragen, dass sie/er dem Wetter angepasste Kleidung und Schuhwerk trägt.
8. Haftungsregelungen
Lama Trekking-Touren und Trainingscamps sind mit besonderen Risiken behaftet, die Teilnahme an diesen Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt besonders für Risiken, die von der Veranstalterin nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die mit dem Charakter einer Trekkingtour in Zusammenhang stehen, besteht auch dann nicht, wenn die Veranstaltungsleitung des Veranstalters an der in Frage kommenden Unternehmung teilnimmt. Bei Trekkingtouren kann es zu Änderungen des ausgeschriebenen Verlaufs kommen. Den Anordnungen der jeweiligen Trekkingleitung bzw. den Instruktor*innen ist Folge zu leisten. Beate Birkenhain haftet für Sach-, Vermögens- und Personenschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn und insoweit Beate Birkenhain Veranstalterin ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
9. Institutionelle Vertragspartner
Für Verträge zwischen institutionellen Vertragspartnern und Beate Birkenhain gelten diese Geschäftsbedingungen sinngemäß.
10. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
11. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Anmeldende bzw. die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine/ihre Daten nur nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes aufgenommen und vom Veranstalter gespeichert werden.
Riol, 01.10.2021
Beate Birkenhain
Seestrasse 5
54340 Riol
0170 – 4 48 98 88
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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